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   FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99   

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FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99 (https://dejure.org/2000,13096)
FG Saarland, Entscheidung vom 17.11.2000 - 1 K 106/99 (https://dejure.org/2000,13096)
FG Saarland, Entscheidung vom 17. November 2000 - 1 K 106/99 (https://dejure.org/2000,13096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Sozialversicherungsleistungen eines deutschen Arbeitgebers an einen französischen Sozialversicherungsträger (§ 3 Nr. 62 Satz 1 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Steuerfreiheit bei freiwilligen Zahlungen eines inländischen Arbeitgebers eines unbeschränkt steuerpflichtigen leitenden Angestellten an französische Ruhestandkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freiwillige Zahlungen eines inländischen Arbeitgebers eines unbeschränkt steuerpflichtigen leitenden Angestellten an französische Ruhestandkasse nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 201
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 25.08.1992 - 11 K 54/88
    Auszug aus FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
    Indem der Wortlaut der Vorschrift allein auf eine "gesetzliche" Arbeitgeberverpflichtung abstellt, ist ihr Anwendungsbereich nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung im Einklang mit Abschnitt 24 Abs. 1 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien (- LStR - in der für das Streitjahr noch maßgebenden Fassung des Jahres 1993) nicht von vornherein auf inländische Arbeitgeberpflichtbeiträge zu inländischen Sozialversicherungsträgern beschränkt, sondern erfasst auch Arbeitgeberpflichtleistungen aufgrund ausländischer Gesetze (s. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 1992 11 K 54/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 136).

    Die Arbeitgeberleistungen, die aufgrund dieser Tarif verträge erfolgen, werden nach allgemeiner Auffassung mangels zwingender staatlicher und deshalb parteiendisponibler Rechtssatzqualität von § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG nicht steuerfrei gestellt (s. z.B. FG Baden-Württemberg, EFG 1993, 136; FG Berlin, Urteil vom 5. Mai 1998 5305/96, EFG 1998, 1570; Blümich/Ehrhardt, § 3 EStG Rz. 661; Abschnitt 24 Abs. 1 Satz 4 LStR 1993).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
    Denn da das Steuer- und das Sozialrecht im Bereich der EG bis heute noch nicht abschließend harmonisiert ist, fordert das Europarecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit sowie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EG (Art. 43 bzw. Art. 39 EGV - früher: Art. 52 bzw. Art. 48 EWGV) lediglich, dass Angehörige fremder EG-Mitgliedsstaaten bei gleichgelagertem Sachverhalt in steuerlicher und sonstiger rechtlicher Hinsicht den gleichen nationalen Vorschriften wie die Angehörigen des jeweils besteuernden EG-Mitgliedsstaates unterworfen werden müssen, anderenfalls eine rechtswidrige Diskriminierung vorliege (EuGH, Urteile vom 28. Januar 1986 Rs. 270/83, Sammlung 1986, 273, 285 ff., insb. S. 303 Tz. 14; vom 14. Februar 1995 Rs. C-279/93, Der Betrieb 1995, 407 Tz. 24).
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
    Denn da das Steuer- und das Sozialrecht im Bereich der EG bis heute noch nicht abschließend harmonisiert ist, fordert das Europarecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit sowie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EG (Art. 43 bzw. Art. 39 EGV - früher: Art. 52 bzw. Art. 48 EWGV) lediglich, dass Angehörige fremder EG-Mitgliedsstaaten bei gleichgelagertem Sachverhalt in steuerlicher und sonstiger rechtlicher Hinsicht den gleichen nationalen Vorschriften wie die Angehörigen des jeweils besteuernden EG-Mitgliedsstaates unterworfen werden müssen, anderenfalls eine rechtswidrige Diskriminierung vorliege (EuGH, Urteile vom 28. Januar 1986 Rs. 270/83, Sammlung 1986, 273, 285 ff., insb. S. 303 Tz. 14; vom 14. Februar 1995 Rs. C-279/93, Der Betrieb 1995, 407 Tz. 24).
  • BFH, 30.01.1980 - VI B 114/79

    Begrenzung des Sonderausgabenabzugs - Vorsorgeaufwendung - Selbständiger -

    Auszug aus FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
    Der Senat stellt diese verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1978 (1 BvR 136/78, Höchstrichterliche Finanz-Rechtsprechung 1978, 293) und des BFH vom 30. Januar 1980 (VI B 114/79, BStBl II 1980, 320) jedoch zurück.
  • BFH, 02.08.1968 - VI R 124/67

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung - KG - Vergütung

    Auszug aus FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
    Da der Arbeitgeber diese Pflichtbeiträge infolge einer eigenen, ihm unmittelbar selbst auferlegten öffentlichrechtlichen Verpflichtung zu erbringen hat, stellen sie keinen Arbeitslohn, sondern allgemeine Kosten eines Arbeitsplatzes dar, so dass die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG letztlich nur deklaratorisch wirkt (BFH-Urteil vom 2. August 1968 VI R 124/67, BStBl II 1968, 800).
  • BVerfG, 02.05.1978 - 1 BvR 136/78
    Auszug aus FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
    Der Senat stellt diese verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1978 (1 BvR 136/78, Höchstrichterliche Finanz-Rechtsprechung 1978, 293) und des BFH vom 30. Januar 1980 (VI B 114/79, BStBl II 1980, 320) jedoch zurück.
  • FG Hessen, 17.04.1991 - 2 K 1134/88
    Auszug aus FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99
    Dagegen kann ein inländischer Arbeitgeber durch ausländische Gesetze nicht unmittelbar zur Zahlung verpflichtet werden Das folgt aus dem für staatliche Gesetze geltenden Territorialprinzip (s. dazu auch Hessisches FG, Urteil vom 17. April 1991 2 K 1134/88, EFG 1991, 649), wonach ein staatlicher Gesetzgeber durch seine Gesetze grundsätzlich nur seine eigenen Staatsbürger sowie sonstige auf seinem Staatsgebiet handelnde Personen oder Rechtsträger verpflichten kann.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    § 3 Nr. 62 EStG erfasst auch solche Arbeitgeberbeiträge, die aufgrund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung an ausländische Sozialversicherungsträger, die den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind, aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden (Schmidt/ Heinicke, a.a.O., § 3 "Zukunftssicherungsleistungen" b; Erhard in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 3 EStG Rdnr. 661; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. November 2000 1 K 106/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 201).
  • BFH, 18.05.2004 - VI R 11/01

    Arbeitgeberbeiträge an eine französische Sozialversicherung

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 201 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Düsseldorf, 08.10.2019 - 13 K 1695/19

    Bruchteilsbetrachtung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften -

    Die Zahlungen der Beigeladenen stellen "Vorab-Einkünfte" der Kläger dar, obwohl die Beigeladene im Streitjahr keinen Überschuss erwirtschaftet hatte (vgl. zum Vorabgewinn im Verlustfall: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2000 10 K 3784/96 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 201).
  • FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07

    Altersteilzeit-Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -

    cc) Aus dem französischen Recht kann sich wegen des Territorialitätsprinzips im Streitfall ebenfalls keine Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer Pflichtversicherung des Klägers bei der CPAM oder zu einem Zuschuss zu einer freiwilligen Versicherung ergeben (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. November 2000 1 K 106/99, EFG 2001, 201, nachfolgend BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014).
  • FG Niedersachsen, 15.01.2002 - 13 K 95/98

    Kürzung des Vorwegabzugs im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen;

    Zwar fallen Zukunftssicherungsleistungen aufgrund tarifvertraglicher Verpflichtung nicht unter § 3 Nr. 62 EStG (vgl. nur FG Berlin vom 5. Mai 1998 5305/96, EFG 1998, 1570; FG Saarland vom 17. November 2000 1 K 106/99, EFG 2001, 201).
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